Selbsthilfeförderung

Wiederholt hohe Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen am Runden Tisch Mittelfranken

Die mittelfränkischen Selbsthilfegruppen, deren Teilnehmende durch die ehrenamtliche Arbeit einen bedeutenden Beitrag im Gesundheitswesen leisten, werden in diesem Jahr mit mehr als 325.000 Euro gefördert.
Das Förderverfahren 2011 ist abgeschlossen.

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Bewerbung zur SelbsthilfevertreterIn 2012/15

Seit 2008 wird die regionale Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach SGB V §20c in Bayern an den zwölf Runden Tischen unter beratender Beteiligung von Selbsthilfevertretern/innen abgewickelt. Nach dem Gesetz sind zur Benennung der Selbsthilfevertreter/innen vier „Säulen“ der Selbsthilfe definiert. Für die Landesebene in Bayern sind dies:

  • Die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
  • Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V.
  • Die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
  • Der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SHK Bayern)

Für jede dieser „Säulen“ können pro regionalem Runden Tisch jeweils ein/e Selbsthilfevertreter/in plus Stellvertreter/in benannt werden, die an den Vergabesitzungen beratend mitwirken. In der Regel findet pro Förderjahr eine Vergabesitzung statt. Die bisherigen Selbsthilfevertreter/innen haben sich dafür ausgesprochen, die Amtszeit auf vier Jahre festzulegen, die nächste Amtsperiode umfasst somit die Jahre 2012 bis 2015.

Die vier o.g. Verbände möchten für diese Periode ein abgestimmtes Benennungsverfahren durchführen und suchen Kandidaten/innen für dieses Amt.

Die Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2012 eingereicht werden. Sollte es mehr Bewerbungen als freie Plätze gegeben haben, werden die jeweiligen Säulen – gegebenenfalls gemeinsam mit ihren Bewerber/innen – entscheiden, wer das Ehrenamt als Selbsthilfevertreter/in annimmt.

Bewerber/innen müssen gewisse Kriterien erfüllen, um Selbsthilfevertreter/in werden zu können. Wenn Sie als Selbsthilfevertreter/in kandidieren möchten, melden Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner des Regionalen Runden Tisches, der Ihnen gerne die Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellt.

Förderunterlagen

Spätester Abgabetermin für das Förderjahr 2012 ist der 15. Februar 2012. Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich (weitere Kriterien siehe Merkblatt).

Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das aktuelle Antragsformular und das Merkblatt, welches detaillierte Informationen zum Förderverfahren nach § 20c SBG V enthält.

Antrag, Merkblatt und Verwendungsnachweis können Sie hier herunterladen:

Wichtige Grundsätze für einen korrekten Umgang mit Finanzen in einer Selbsthilfegruppe

Merkblatt zur Krankenkassenförderung für SHG nach §20c SGB V (Bayern)

Antragsformular 2012 zum Ausfüllen am PC

Antragsformular 2012 zum handschriftlichen Ausfüllen

Verwendungsnachweis 2011 zum Ausfüllen am PC

Verwendungsnachweis 2011 zum handschriftlichen Ausfüllen

Girokonto für Selbsthilfegruppen

Eine wichtige Voraussetzung für die Selbsthilfeförderung nach §20c SBG V ist die Nennung eines gruppeneigenen Kontos, auf welches die Krankenkassenförderung überwiesen wird. Grundsätzlich hält der GKV-Spitzenverband aus Gründen der Rechtssicherheit an der bisherigen Regelung fest, dass Selbsthilfegruppen ein gesondertes Konto benennen müssen, das für die Zwecke der Gruppe eingerichtet ist.
Zur einfacheren Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, ferner zur besseren Transparenz über die Finanzen gegenüber den Gruppenteilnehmern und den Krankenkassen, ist die Eröffnung eines separaten gebührenfreien Girokontos empfehlenswert.
Dank der freundlichen und großzügigen Kooperation durch die mittelfränkischen SparkassenLogo.SPK.MFR
ist es uns gelungen, für förderfähige Selbsthilfegruppen eine wohnortnahe Lösung anzubieten.
Setzen Sie sich bitte bei Bedarf mit uns in Verbindung.

Persönliche Beratungstermine

Insbesondere bei der ersten Antragstellung ist eine persönliche Beratung zur optimalen bedarfsgerechten Antragstellung sinnvoll und eine gute Gelegenheit, sich persönlich kennen zu lernen. Neben persönlichen Beratungen nach Terminabsprache in der Kiss Nürnberg, finden auch persönliche Beratungsgespräche in der Kiss vor Ort an folgenden Terminen statt:

Do. 02.02.2012   Kiss Ansbach                 Tel. 0981/97 22 480
Mi.  08.02.2012   Kiss Weißenburg           Tel. 09141/ 97 62 172

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Antragsadresse                                                 

Runder Tisch Mittelfranken - SHG-Förderung
Kiss Nürnberg
Am Plärrer 15
90443 Nürnberg

Ansprechpartnerin

Kerstin Dechamps

Tel. 0911 / 23 73 96 64
Mailadresse: shg-foerderung(at)kiss-mfr.de

Telefonsprechzeiten:
Montag und Dienstag 10.00 -12.00 Uhr
Mittwoch 15.00 -17.00 Uhr

SelbsthilfevertreterInnen

SelbsthilfevertreterInnen als beratende TeilnehmerInnen am Runden Tisch Mittelfranken sind 2010/2011:

  • Frau Östreicher
  • Frau Rieger
  • Herr Halsband
  • Frau Jepsen
  • Frau Helmbrecht
  • Frau Satzinger

Selbsthilfeförderung der regionalen Selbsthilfegruppen nach § 20c SGB V
Die Förderung der Gesundheitsselbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
wird in Bayern durch zwölf regionale Runde Tische umgesetzt.
Der "Runde Tisch - Selbsthilfeförderung Mittelfranken" setzt sich zusammen aus Kiss Nürnberg (koordinierendes und beratendes Mitglied), der Stadt Nürnberg, den SelbsthilfevertreterInnen und folgenden Krankenkassen:

Bundesweite BKKs
Landesverband Bayern
Deutsche BKK
Schwenninger BKK

KKH Allianz
Barmer GEK


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